Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, also auch zu Internetseiten. So sieht es die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Tatsächlich gibt es selbst bei öffentlichen Stellen oft Probleme mit der #Barrierefreiheit: Es fehlen Informationen in Leichter Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Informationen in Gebärdensprache oder die entsprechenden technischen Voraussetzungen für Menschen mit Sehbehinderungen. Die seit 2018 im deutschen Recht umgesetzte “EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen” sieht vor: Websites öffentlicher Stellen müssen barrierefrei sein. Außerdem müssen Websites öffentlicher Stellen, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, seit heute eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit einer Beschwerdestelle bei Problemen enthalten. Ältere Websites müssen diese Erklärung ab September 2020 abgeben.
++ Was tun, wenn Sie trotzdem Probleme mit der Webseite einer Bundes-Behörde haben? Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG unter https://www. behindertenbeauftragter.de/ schlichtungsstelle-bgg. Übrigens: Die Schlichtungsstelle hilft Ihnen auch in anderen Fällen, in denen Sie sich ansonsten in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen des Bundes verletzt sehen!
(Ein Hinweis in eigener Sache: Die Webseite www.behindertenbeauftragter.de inklusive Unterseiten wird derzeit umfänglich überarbeitet, um den Barrierefreiheits- Anforderungen noch besser genügen zu können)
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Eine Texttafel auf der steht: “Die Webseite einer Bundes-Behörde ist nicht barrierefrei? Sie bekommen keine Informationen in Leichter Sprache? Die Schlichtungsstelle BGG kann helfen! www.schlichtungsstelle-bgg.de