Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden. Das sieht das MDK-Reformgesetz (19/13397) der Bundesregierung vor. Bisher sind die MDK’s als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und “Medizinischer Dienst” (MD) heißen.
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