Intensivpflege Frühgeborene

Seitens des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) wurden die Übergansfrist für Perinatalzentren für Intensivpflege von Frühgeborenen, verlängert. Die Übergangsfrist für die Erfüllung des Betreuungsschlüssels darf nun bis zum 31. Dezember 2021 von den Vorgaben abweichen.

„Wir haben die bundesweit 215 Perinatalzentren Level I und II befragt, inwieweit sie die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen erfüllen können und wie oft und aus welchen Gründen es zu Abweichungen kommt. Die ersten gewonnenen Erkenntnisse über den Umsetzungsstand und die Umsetzungsschwierigkeiten sind zwar nur bedingt belastbar – wurden vom G-BA aber dennoch zum Anlass genommen, die derzeitigen Vorgaben zu beraten. Im Ergebnis wurde unter anderem die Übergangsfrist, in der Perinatalzentren unter genau festgelegten Voraussetzungen die Personalvorgaben noch nicht erfüllen müssen, um zwei Jahre verlängert“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Zudem legte der G-BA fest, dass Perinatalzentren den schichtbezogenen Betreuungsschlüssel von 2020 bis zum Jahr 2022 zu 90 Prozent, für das Jahr 2023 zu 95 Prozent und erst ab 2024 zu 100 Prozent erfüllen müssen. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, die sich in einer Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege“ befinden, dürfen zukünftig hälftig auf die Fachweiterbildungsquote angerechnet werden. Ziel ist es, einen weiteren Anreiz für die Qualifizierung von Pflegepersonal zu setzen. Weiterhin ergänzte der G-BA Ausnahmefälle, in denen Perinatalzentren zukünftig auch nach Ablauf der Übergangsregelung vom vorgesehenen Betreuungsschlüssel abweichen können.

Das die Personalschlüssel als Zielsetzung haben, dass entsprechende Einrichtungen gewisse Qualitätsstandards erfüllen können, ist mit Sicherheit unstrittig. Da aber in immer mehr Bereichen, ein akuter Fachkräftemangel herrscht, ist zu befürchten, dass zukünftig immer mehr Einrichtungen von Schließungen bedroht sind, wenn die vorgegebenen Personalschlüssel nicht eingehalten werden können.

2016 haben bereits 60% der Perinatalzentren angegeben, dass sie Schwierigkeiten in der Besetzung ihrer Stellen haben.

Die Probleme von Personalmangel, machen sich auch in anderen Bereichen bemerkbar. Immer wieder kommt es vor, dass Einrichtungen, beispielsweise in der Pflege, wegen Personalmangel schließen müssen. Droht Deutschland also der Supergau in der medizinischen- und Pflegeversorgung? Vermutlich ja. Zumindest ist das die Tendenz, die immer mehr zu beobachten ist.

Hier müsste Das BMG (Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit) nach Lösungen suchen. Doch wo ist die richtige Lösung zu finden? Das Deutschland altert und somit immer weniger Fachkräfte haben werden, ist kein Geheimnis. Jene, die dann hier arbeiten möchten, vielleicht als Flüchtling gekommen sind, werden schnell wieder abgeschoben, so dass Jens Spahn diesen Fachkräften auch nur noch hinterherwinken kann. Wo aber sonst, sollen Lösungen herkommen, wenn nicht aus den Reihen der Bundesministerien, denen man nur wünschen kann, dass diese eine Ministerienübergreifende Zusammenarbeit haben, damit Deutschland nicht in die totale Unterversorgung abfällt.

https://www.eu-schwerbehinderung.eu/