Auch in Frankreich hat man die Zeichen der Zeit erkannt und macht sich Gedanken zu barrierefreiem Urlaubsmöglichkeiten.
Hier einige gernerelle Hinweise für Autofahrer: Auch in Frankreich kann man kostenlos auf entsprechend eingerichteten Behindertenparkplätzen parken, wenn man sein Fahrzeug mit dem offiziellen Parkausweis (sprich keine 08/15 Plaketten) gekennzeichnet hat. Mit diesem Parkausweis darf man auch die Fußgängerzonen ausserhalb der Lieferzeiten befahren. Nicht erlaubt ist das kostenlose Parken an Parkuhren sowie – wichtig – im eingeschränkten Halteverbot. Ist man Besitzer eines Wohnmobils, so wird man in eine günstigere Mautstufe eingestuft, wenn das Wohnmobil für Behindertentransport umgerüstet und der Umbau entsprechend im KFZ-Schein eingetragen ist.