Veranstaltung zur Gleichstellung in Trier

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
TRIER. Trier hat den wichtigen Aktionsplan Inklusion gestartet, dessen Umsetzung die Teilhabe behinderter Menschen in den nächsten Jahren deutlich verbessern wird. Das Netzwerk Gleichstellung Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz begrüßt das und macht mit einem Flyer gleich auf sieben Punkte aufmerksam, die zeitnah umgesetzt werden müssen. Was diesen Menschen darüber hinaus auf der Seele brennt, darüber informieren sie am Sonntag, 5. Mai, dem “Tag des Protestes”, mit einem Stand auf dem Hauptmarkt von 13.30 bis 15.30 Uhr.

Punkt 1: Beim Ratio-Markt in der Zurmaiener Straße ist der Fußgängerüberweg rollstuhlgerecht gestaltet, zum Ratio-Markt führt aber eine Treppe. Rollstuhlfahrer müssen deshalb einen Umweg von ca. 300 Metern fahren, um den Überweg zu erreichen. Hier würde parallel zur Treppe die Absenkung des Bordsteins Abhilfe schaffen.

Punkt 2: Behindertengerechte öffentliche Toiletten sind die Voraussetzung für die Teilhabe mobilitätsbehinderter Menschen. Diese sind in Trier selbst an zentralen Punkten “Mangelware“. Absolute Priorität muss dehalb die Herstellung von Behindertentoiletten im Brunnenhof und am Hauptmarkt gelten.

Punkt 3: Falsche Kennzeichnungen an Überwegen für Blinde und Sehbehinderte finden sich an den Übergängen Mustorstraße zum Willy-Brand-Platz und an den neu hergestellten Überwegen Walramsneustraße und der Abbiegung zum dortigen Parkhaus. Durch die falsche Kennzeichnung besteht für die blinden, sehbehinderten und andere Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Radfahrer, akute Unfallgefahr!

Punkt 4: Stadtratssitzungen sind für gehörlose Menschen nicht zugänglich. Diese sollten von Gebärdensprachdolmetschern übersetzt werden. Die Übersetzung kann im Offenen Kanal übertragen werden, so dass eine Teilhabe gehörloser Menschen auch am Bildschirm gewährleistet ist.

Punkt 5: Gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen können nicht telefonieren. Deshalb haben sie keine Möglichkeit, die Anrufsammeltaxis des nächtlichen öffentlichen Nahverkehrs zu erreichen. Hier muss Abhilfe durch “virtuelle“ Anforderungen (z. B. SMS) geschaffen werden.

Punkt 6: Die sogenannten Gewährleistungswohnungen der Stadt, ursprünglich für geflüchtete Menschen eingesetzt, dürfen nicht gänzlich aufgegeben werden. Psychisch beeinträchtigte Menschen haben am “normalen“ Wohnungsmarkt kaum Chancen. Die Vermietung der Gewährleistungswohnungen an psychisch beeinträchtigte Menschen verbessert die Teilhabe dieses Personenkreises.

Punkt 7: Der gesamte Bereich um das Kurfürstliche Palais, Kreisverwaltung, Tiefgarage ist mit sehr unebenem Natursteinpflaster verlegt. Dieses ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte aber auch für alle Fußgänger schwer zu bewältigen, es besteht zudem Sturzgefahr. Hier müssen dringend Wege mit glatter Oberfläche eingefügt werden. (tr)

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